Ambulanter Pflegedienst
Viele pflegebedürftige Menschen möchten in häuslicher Umgebung versorgt werden. Hierbei können sich pflegende Angehörige durch ambulante Pflegedienste unterstützen lassen.
Was sind Ambulante Pflegedienste?
Ambulante Pflegedienste kommen in die Häuslichkeit, um pflegebedürftige Personen pflegerisch und hauswirtschaftlich zu unterstützen. Auch bei Bedarf an sog. medizinischer Behandlungspflege können ambulante Pflegedienste die Versorgung übernehmen.
Wer kann Ambulante Pflegedienste nutzen?
Personen, die kurz- oder längerfristig auf professionelle pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder pflegende Angehörige, die sich bei der Versorgung unterstützen lassen möchten, können ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Was bieten Ambulante Pflegedienste?
Hauptaufgaben ambulanter Pflegedienste sind die grund- oder behandlungspflegerische Versorgung erkrankter oder pflegebedürftiger Personen. Darüber hinaus bieten sie häufig hauswirtschaftliche Unterstützung an. Zusätzlich bieten Pflegedienste Beratung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie Pflegekurse.
Welche Kosten fallen für Ambulante Pflegedienste an?
Kosten für die behandlungspflegerische Versorgung (z.B. Injektionen verabreichen) werden mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Kosten für die grundpflegerische (z.B. Körperpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Körperpflege) können bei Vorliegen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 2) direkt mit der Pflegekasse verrechnet werden.
Bitte beachten: Die Leistungen der Pflegekasse decken in der Regel immer nur einen Teil der Versorgung ab.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Kranken- und Pflegekassen, Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte bieten weitere Informationen.
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