Anmeldung einer Haushaltshilfe
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen, zum Beispiel Reinigungskräfte, Gartenhilfen oder Betreuende von Kindern und Erwachsenen, müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet sein. Die Anmeldung muss durch den privaten Arbeitgeber erfolgen.
Bei Minijobbern übernimmt die Minijobzentrale im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens die Anmeldung.
Liegt der Verdienst der Hilfe oberhalb der Minijob-Grenze, muss sie direkt bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden.
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband BS GUV
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover GUV H / Landesunfallkasse Niedersachsen LUK N
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg GUV OL
Kommunale Unfallversicherung Bayern / Bayerische Landesunfallkasse
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Unfallkasse Nord (für S-H und HH)
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Private Haushaltshilfen können auch im Serviceportal der DGUV an- und abgemeldet werden.