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Gathmann Michaelis und Freunde | Anmeldung Haushaltshilfen

Anmeldung einer Haushaltshilfe

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen, zum Beispiel Reinigungskräfte, Gartenhilfen oder Betreuende von Kindern und Erwachsenen, müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet sein. Die Anmeldung muss durch den privaten Arbeitgeber erfolgen.

Bei Minijobbern übernimmt die Minijobzentrale im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens die Anmeldung.
Liegt der Verdienst der Hilfe oberhalb der Minijob-Grenze, muss sie direkt bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden.

Private Haushaltshilfen können auch im Serviceportal der DGUV an- und abgemeldet werden.

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