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Gesetzliche Unfallversicherung: Warum es so wichtig ist, die Haushaltshilfe anzumelden

| Haushalt

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt – eine Tatsache, die zunächst nur an die Bewohnerinnen und Bewohner denken lässt. Doch auch die Sicherheit der Menschen, die in Privathaushalten arbeiten, ist wichtig.

Schnell ist es passiert, dass die Reinigungskraft mit Wäschekorb im Arm stolpert oder die Babysitterin auf der Treppe ausrutscht. So zeigen Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass jeder dritte privat gemeldete Arbeitsunfall auf einen Sturz zurückzuführen ist. Unkoordinierte Bewegungen und Umknicken. Sind ebenfalls für Haushaltshilfen typische Unfälle.

Bußgeld bei Schwarzarbeit im Haushalt

Zwischenfälle wie diese können nicht nur für Haushaltshilfen, sondern auch für private Arbeitgebende ernste Konsequenzen haben. Wenn sich nämlich im Nachhinein herausstellt, dass beispielsweise eine Putzkraft, die einen Unfall hatte, nicht angemeldet war, droht den Haushaltsführenden ein hohes Bußgeld. Denn auch Privatpersonen sind verpflichtet, ihre Haushaltshilfen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit.

Haushaltshilfe anmelden

Eine Anmeldung der Haushaltshilfe ist unkompliziert online möglich. Liegt ihr Verdienst unterhalb der Minijob-Grenze (Stand 1/2024: 538 Euro), erfolgt die Meldung im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens bei der Minijob-Zentrale. Bei einem höheren Verdienst sind die Unfallversicherungsträger des jeweiligen Bundeslandes zuständig. 

Haushaltshilfe anmelden:

minijob-zentrale.de 

Anmeldung einer Haushaltshilfe (Liste Unfallversicherungsträger)

Was passiert bei einem Unfall?

Eine Unfallmeldung ist verpflichtend, wenn die Haushaltshilfe wegen eines Zwischenfalls im Haushalt medizinisch versorgt werden musste. Sowohl die Arbeitgebenden als auch der oder die behandelnde Arzt oder Ärztin können eine elektronische Unfallanzeige aufgeben. Danach nimmt die Unfallkasse mit der betroffenen Person Kontakt auf und regelt alles Weitere. 

Unfall im Haushalt melden

serviceportal-uv.dguv.de („Unfall melden“)

Leistungen der Unfallversicherung

Hat eine Haushaltshilfe während ihrer Arbeit oder auf den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Wegen einen Unfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig – und nicht die Krankenversicherung. Die Unfallversicherungsträger übernehmen dann medizinisch sinnvolle Kosten für die ambulante und stationäre Versorgung sowie für Heilbehandlungen. Weitere mögliche Leistungen sind Entschädigungszahlungen, Renten-, Pflege- und Teilhabeleistungen. 

Legale Beschäftigung im Haushalt

Mit einer Anmeldung bei der Minijobzentrale können Arbeitgebende nicht nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und ihre Haushaltshilfe legal beschäftigen. Sie zeigen damit auch, dass ihnen die Gesundheit der Person am Herzen liegt. 

Welche Tätigkeiten anmelden?

Zu „haushaltsnahen Tätigkeiten“ gehören unter anderem: Kochen, Putzen, Einkaufen, Nachhilfe, Gartenarbeit, Winterdienst, Botengänge und Fahrdienste, Betreuung und Pflege von Kindern und Erwachsenen sowie Tieren. Weitere Informationen gibt es hier

- Cgr

Foto (Titelbild): shurkin_son / stock.adobe.com

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