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Gathmann Michaelis und Freunde | Impfschutz

Impf­schutz

Warum soll­ten sich pf­le­gen­de An­ge­hö­ri­ge imp­fen las­sen?

Impfungen gehören zu den günstigsten und wirksamsten Prophylaxemaßnahmen gegen gefährliche Infektionskrankheiten. Im Alter können Infektionen einen schwerwiegenden Verlauf nehmen. Denn etwa ab 60 Jahren verringert sich die Immunabwehr. Erreger haben dadurch leichtes Spiel, und das Risiko für Infektionskrankheiten steigt. Schutzimpfungen sind für pflegende Angehörige ratsam, um sich vor möglichen Krankheiten zu schützen. Auch, wenn die Krankheit bei der pflegenden Person nicht ausbricht, könnten durch sie andere Menschen, zum Beispiel der Pflegebedürftige, angesteckt werden. Impfungen können damit auch die Personen im Umfeld der pflegenden Person schützen.

Wel­che Imp­fun­gen emp­fiehlt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO)?

Es gibt keine speziellen Impfempfehlungen für pflegende Angehörige. Sollte die pflegebedürftige Person jedoch eine Infektionskrankheit haben, ist eine entsprechende Impfung für den Pflegenden empfehlenswert.

Wo­ge­gen kön­nen sich Pf­le­gen­de und Pf­le­ge­be­dürf­ti­ge imp­fen las­sen?

Sinnvolle Impfungen können sein:

  • Impfung gegen Pneumokokken: Pneumokokken verursachen Lungen- und Hirnhautentzündungen sowie weitere, schwere Krankheiten. Die Impfung wird in der Regel einmalig empfohlen und bei Personen über 60 sowie bei Risiko-Patienten ab 50 Jahren durchgeführt.
  • Impfung gegen Diphterie und Tetanus: Alle zehn Jahre sollten Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus aufgefrischt werden.
  • Impfung gegen Keuchhusten: Eine einmalige Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) sollte bei der nächsten Diphtherie-Tetanus-Impfung erfolgen. Die Infektion wird im Alter schlechter vertragen. Ansteckungsgefahr besteht vor allem bei Kontakt mit kleinen Kindern.
  • Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung: Fehlt eine Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) oder ist die Impfserie unvollständig, empfiehlt die STIKO über 60-Jährigen eine einmalige Nachholimpfung.
  • Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FME): Besonders in Risikogebieten wird die Impfung gegen die Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME) empfohlen. FSME wird durch Zecken übertragen und führt zu Hirnhaut- und Gehirnentzündungen. Die Risikogebiete finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
  • Hepatitis-B-Impfung: Eine Hepatitis-B-Impfung kann für ältere Personen sinnvoll sein, die vermehrt in Krankenhäusern und Pflegeheimen betreut werden. Hepatitis B ist für Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen gefährlicher. Eine Immunisierung durch Impfungen wird mit zunehmendem Alter immer schwieriger.
  • Saisonale Grippeschutzimpfung (Influenza): Die saisonale Grippeschutzimpfung wird insbesondere für Menschen ab dem 60. Lebensjahr, für Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung wegen einer Grunderkrankung, für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen und auch für Personen, die andere Personen pflegen, empfohlen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Wer über­nimmt die Kos­ten für Imp­fun­gen?

Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen übernimmt für gewöhnlich die gesetzliche Krankenversicherung. Bei erhöhtem Infektionsrisiko mit Krankheiten, gegen die eine Impfung möglich ist, aber nicht ausdrücklich von der STIKO empfohlen wird, übernehmen einige Kassen dennoch die Immunisierungskosten.

Wo be­kom­me ich wei­te­re In­for­ma­tio­nen?

Weitere Informationen bietet Ihnen die Website des Robert Koch Instituts. Dort finden Sie auch einen Impfkalender.

Foto (Titelbild): Tero Vesalainen/shutterstock.com

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