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Gathmann Michaelis und Freunde | Führen eines Pflegetagebuchs

Füh­ren ei­nes Pf­le­ge­ta­ge­buchs

Was ist ein Pf­le­ge­ta­ge­buch?

Ein Pflegetagebuch dient der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson – meist Angehörige oder Ehrenamtler – für einen Pflegebedürftigen erbringt. Das Pflegetagebuch hilft dabei, den Pflegeaufwand durch Dokumentation darzustellen. Das Tagebuch kann bei der Begutachtung eine wertvolle Hilfe sein, um den Unterstützungsbedarf der zu pflegenden Person möglichst genau festzustellen. Das Pflegetagebuch dient daher Pflegebedürftigen, Angehörigen und Gutachtern gleichermaßen.

Warum ist es sinn­voll, ein Pf­le­ge­ta­ge­buch zu füh­ren?

Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und andere Gutachter ermitteln nach Antragstellung den Pflegebedarf der zu pflegenden Person. Bei einem Hausbesuch verschaffen sich die Gutachter einen Eindruck von der verbliebenen Selbstständigkeit und dem Pflegebedarf des Antragstellers. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Die Erkenntnisse dienen auch dazu, einen Pflegegrad festzustellen – oder aber zu entscheiden, dass kein Pflegegrad anerkannt wird. Weil Gutachter sich nur über einen sehr kurzen Zeitraum einen Einblick verschaffen können, sollte die Begutachtung genau vorbereitet werden.
Es kommt nicht selten vor, dass Pflegebedürftige sich bei einem Hausbesuch von ihrer besten Seite zeigen und selbstständiger agieren als im eigentlichen Pflegealltag. Dieses Verhalten kann Einfluss auf das Gutachten und auf den Pflegegrad haben. Ein genau geführtes Pflegetagebuch vermittelt ein vollständigeres Bild und trägt deshalb zu einer realistischen Einstufung bei. Denn es dient während der Begutachtung als Gedächtnisstütze und darüber hinaus als Dokumentation über Pflegeleistungen, die in der Vergangenheit erforderlich waren und erbracht wurden.

 

Bild: Pflegetagebuch schreiben Bild: Pflegetagebuch schreiben

Foto: Freedomz / shutterstock.com

Wie wird der Pf­le­ge­grad be­stimmt?

Zur Bestimmung des Pflegegrades wird der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erfasst. Es wird zum Beispiel ermittelt, inwieweit der Betroffene seine tägliche Hygiene selbstständig bewältigen kann. Das Stadium der Einschränkung wird dann einem der fünf Grade zugeordnet. Der Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung vergeben. Der Pflegegrad 5 hingegen wird an Pflegebedürftige vergeben, die schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an eine pflegerische Versorgung aufweisen. Bewertet werden Aktivitäten aus folgenden sechs Lebensbereichen:

  • Mobilität: Der Bereich der Mobilität erfasst die körperliche Beweglichkeit des Pflegebedürftigen. Es wird zum Beispiel bewertet, ob er allein aufstehen oder Treppe steigen kann.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Dieser Bereich erfasst die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Es wird zum Beispiel bewertet, ob er sich zeitlich und räumlich orientieren kann, ob er Sachverhalte versteht, Risiken erkennt und Gespräche führen kann.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Dieser Bereich erfasst Verhaltensweisen und psychische Problemlagen des Pflegebedürftigen. Es wird zum Beispiel bewertet, ob er sich gegen pflegerische Maßnahmen wehrt oder ob er in der Nacht unruhig ist.
  • Selbstversorgung: Dieser Bereich erfasst die Selbstversorgung des Pflegebedürftigen. Es wird zum Beispiel bewertet, ob er sich selbstständig waschen und ankleiden kann und ob das eigenständige Essen und Trinken gelingen.
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Dieser Bereich erfasst den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen des Pflegebedürftigen. Es wird zum Beispiel bewertet, ob er selbstständig Medikamente einnehmen kann oder mit einem Rollator zurechtkommt.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Dieser Bereich erfasst die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte des Pflegebedürftigen. Es wird zum Beispiel bewertet, ob der Pflegebedürftige seinen Tagesablauf selbstständig gestalten und zum Beispiel Freunde besuchen kann.

Quelle der Informationen: Bundesgesundheitsministerium 

Wo be­kom­me ich wei­te­re In­for­ma­tio­nen?

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bietet Ihnen weitere Informationen. Die Publikation „Das neue Pflegetagebuch“ kann kostenlos heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den „Ratgeber – Pflegetagebuch leicht gemacht“ zu bestellen.

Foto (Titelbild): viputae/shutterstock.com

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