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Gathmann Michaelis und Freunde | Anspruch auf Pflegeberatung

An­spruch auf Pf­le­ge­be­ra­tung

Wer hat An­spruch auf Pf­le­ge­be­ra­tung?

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch eine unabhängige Pflegeberatung, sofern die pflegebedürftige Person dies wünscht. Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistungen beziehen, müssen in Abhängigkeit zum Pflegegrad (2-5) regelmäßig einen Beratungseinsatz zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen sowie zur Sicherstellung der Pflegequalität abrufen. Pflegebedürftige, die Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beziehen, und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen solchen Einsatz abrufen. So soll auf einen eventuell veränderten Pflegebedarf reagiert und die Versorgung verbessert werden.

Was ist ein Pf­le­ge­stütz­punkt?

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle, in der sich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen rund um das Thema Pflege informieren können. Jedes Bundesland veranlasst den Aufbau von Pflegestützpunkten anders. Daher ist die Anzahl der Pflegestützpunkte von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Bundesländer mit wenigen oder ohne Pflegestützpunkte verfügen über Pflegeberatungsstellen. Sie haben eine ähnliche Funktion wie Pflegestützpunkte.

Was ist die Auf­ga­be der Pf­le­ge­stütz­punk­te?

Aufgabe der Berater in den Pflegestützpunkten ist es, pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige rund um das Thema Pflege zu beraten, zu betreuen und zu begleiten. Dazu gehören zum Beispiel individuelle Möglichkeiten der Pflege in der eigenen Wohnung durch Wohnraumanpassung, Hilfe bei der Suche nach Entlastungsangeboten oder beim Beantragen von Versicherungs- und Sozialleistungen. Die Berater unterstützen Sie zudem bei der Ermittlung des Pflegebedarfs, erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Versorgungsplan und erbringen weitere Leistungen zum Thema Pflege.

Wo fin­de ich den Pf­le­ge­stütz­punkt, der für mich zu­stän­dig ist?

Die Pflegekassen geben Ihnen Auskunft über Ihren nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Pflegestützpunkt beziehungsweise Ihrer Pflegeberatungsstelle ist zudem meist online, über die Website, möglich. Das „Zentrum für Qualität in der Pflege“ bietet darüber hinaus eine Datenbank mit Beratungsangeboten rund um das Thema Pflege in Ihrer Nähe.

Foto (Titelbild): Photographee.eu/shutterstock.com

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