Stand-up-Paddling – Riesenspaß mit einigen Regeln
Weil SUPs als Wasserfahrzeuge gelten, sind einige Regeln zu beachten.
Für SUP-Boards gelten die gleichen Vorschriften wie für Ruder- und Paddelboote. Sie müssen bei Dunkelheit zum Beispiel mit einem weißen Rundumlicht beleuchtet sein. Stehpaddler sollten sich vorab über das Gewässer sowie über die lokalen Regeln, Einschränkungen und Verbote informieren. Auf die Natur ist Rücksicht zu nehmen, Tiere zum Beispiel dürfen nicht gestört werden.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für SUPler
Auf Wasserstraßen gelten Verkehrsregeln – auch für SUPler. Das heißt:
1. Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
2. Grundsätzlich gelte das Rechtsfahrverbot. Wer bei Begegnungen wem ausweichen muss, hängt davon ab, wie manövrierfähig die Wasserfahrzeuge untereinander sind:
- Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt, auch Ausflugsschiffe. Einsatzboote von Polizei, Feuerwehr und DLRG dürfen nicht behindert werden
- Sportboote, die mit Motorantrieb fahren, müssen „muskelbetriebenen Kleinfahrzeugen“ ausweichen, das heißt, den SUP-Boards, Paddel- und Ruderbooten
- Segelboote sind windabhängig und deshalb schwierig zu steuern, darum müssen Paddler und Ruderer ihnen ausweichen
- Fahren zwei gleichberechtigte Boote aufeinander zu, müssen sie jeweils nach Steuerbord, also nach rechts, ausweichen. Kreuzen sich ihre Kurse, gilt rechts vor links
Die wichtigsten Schifffahrtszeichen
- Rot-weiße Rauten zeigen an Brücken an, wo die Durchfahrt erlaubt ist.
- Rot-weiß-rotes Sperrschild bedeutet „Durchfahrt verboten“.
- Gelbe Tonne oder Boje: Gesperrte Zone
Weitere Tipps für sicheres Stand-up-Paddling
- Rettungsweste tragen: Es muss keine teure Ausführung mit Vollautomatik sein. Eine Rettungsweste aus Feststoff reicht völlig.
- Mindestens das Schwimmabzeichen Bronze sollte vorhanden sein.
- Strömung und Wind nicht unterschätzen – auf die Wettervorhersage achten!
- Sog und Wellen von größeren Schiffen nicht unterschätzen.
- Nüchtern bleiben! Keine Drogen! Für Alkohol- und Drogenkonsum gelten auf dem Wasser die gleichen Promillegrenzen und Verbote wie im Straßenverkehr. Auf den Grenzgewässern Oder, Westoder und Lausitzer Neiße gilt eine Grenze der Blutalkoholkonzentration von nur 0,2 Promille.
- Güterschiffe haben einen großen „toten Winkel“ und können Stand-up-Paddler und Schwimmende häufig nicht sehen.
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