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Gathmann Michaelis und Freunde | Sicheres Grillen

Si­che­res Gril­len

Wenn es draußen wärmer wird und die Sonne ins Freie lockt, wird auch der Grill wieder ausgepackt. Doch schon kleine Fehler beim Anzünden oder Betreiben eines Grills können brandgefährlich oder sogar lebensbedrohlich sein. Mit den Hinweisen und Tipps der Aktion Das sichere Haus (DSH) kommen Sie und Ihre Familie sicher durch die Grillsaison.


Was ge­hört zur si­che­ren Aus­stat­tung ei­nes Grills?

Wer einige Vorsichtsmaßnahmen einhält, kann sich auf ein ungetrübtes Grillvergnügen freuen. Das fängt schon beim Kauf des Geräts an. Die Aktion Das sichere Haus (DSH) rät, diese Kriterien zu beachten:

  • Prüfsiegel: Sicherheitsgeprüfte Grills tragen das Zeichen DIN CERTO, das GS-Siegel für „geprüfte Sicherheit“ sowie einen Hinweis auf die Norm DIN EN 1860-1.
  • Kippsicherheit: Der Grill sollte einen stabilen Zusammenbau haben und fest auf dem Untergrund stehen.
  • Scharfe Kanten und spitze Ecken: Um sich beim Grillen nicht am Metall zu verletzen, sollten Kanten und Ecken abgerundet sein.
  • Brennmaterial: Für den Holzkohlegrill eignen sich nur trocken gelagerte Holzkohle und Holzkohlebriketts. Brennbare Materialien wie Altholz und Verpackungen setzen beim Verbrennen giftige Gase frei.
  • Grillanzünder: Verwenden Sie nur Anzünder, die für das Grillen vorgesehen sind. Es gibt sie in flüssiger, dickflüssiger, gelartiger und fester Form. Geprüfte Grillanzünder tragen die Prüfnorm DIN EN 1860-3.

Das rich­ti­ge Ver­hal­ten – Wie kön­nen Un­fäl­le beim Gril­len ver­mie­den wer­den?

  • Anzünden: Verwenden Sie niemals Spiritus, Alkohol, Lampenöl oder Benzin als Anzündhilfe. Diese gefährlichen Stoffe können durch Stichflammen zu schweren Brandverletzungen führen.
  • Grillgut auflegen: Legen Sie das Grillgut erst auf, wenn die Holzkohle von einer weißen Ascheschicht bedeckt ist. Das Durchglühen der Kohle dauert etwa eine halbe Stunde. Nachgelegte Kohle muss erst erneut durchglühen, bevor Grillgut auf den Rost darf.
  • Kohle und Asche entsorgen: Erst wenn Kohle und Asche komplett ausgekühlt sind, dürfen sie in der Abfalltonne entsorgt werden. Auf öffentlichen Grillplätzen gibt es oft Behältnisse für noch heiße Kohle. Kippen oder vergraben Sie glühende Asche nicht auf dem Rasen, im Beet oder im Sand.
  • Beaufsichtigen: Erst wenn die Glut vollständig ausgekühlt ist, muss der Grill nicht mehr beaufsichtigt werden.
  • Kinder: Für alle Feuerstellen im Garten gilt, dass sie nicht ohne Aufsicht brennen sollten. Erwachsene sollten Kinder immer im Blick haben. Richten Sie um den Grill herum eine „Bannmeile“ von zwei bis drei Metern ein.

Wie wäh­le ich ei­nen si­che­ren Grill­platz?

Ob im eigenen Garten, auf Balkon oder Terrasse, das sichere Grillen fängt schon mit dem Aufstellen des Grills an.

  • Nur im Freien: Benutzen Sie einen Grill nur im Freien. Bei Holzkohlegrills besteht eine hohe Erstickungsgefahr durch die Rauchbildung sowie das Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung.
  • Abstand einhalten: Abhängig von der Art des Grills entstehen Temperaturen um die 800 Grad. Damit diese Hitze keinen Schaden anrichtet, sollte ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien, Pflanzen und zur Hauswand eingehalten werden.
  • Grillen in der Natur: In der Regel ist wildes Grillen verboten. Grillplätze in Parks sind eigens ausgewiesen. In jedem Fall sollte die ausgesuchte Stelle frei von trockenen Gräser oder Büschen sein. Bei Waldbrandgefahr ist Grillen in der freien Natur absolut tabu.
  • Windgeschützt: Stellen Sie Ihren Grill an einem windgeschützten Ort auf. Damit verhindern Sie hohe Flammen durch zusätzliche Sauerstoffzufuhr, aber auch, dass sich umherwehende Asche eines Holzkohlegrills auf Ihrem Grillgut niederlässt.
  • Kippsicherheit: Kippsicher ist der Grill, wenn er, auf seinen drei oder vier Beinen, auf einem nicht entflammbaren Untergrund steht, am besten auf einem ebenen Stück Rasen, auf Steinplatten oder Pflastersteinen.
  • Standort wechseln: Wechseln Sie den Standort Ihres Grills nur dann, wenn er schon abgekühlt ist. Nur ein kalter Grill lässt sich gefahrlos tragen.
  • Im Notfall: Bei einem Kohlegrill darf Wasser zum Löschen verwendet werden. Anders sieht es bei einem Gasgrill aus, denn Wasser würde den Brand nur verschlimmern. Ist ein Feuerlöscher vorhanden, sollte er auch eingesetzt werden.

Wie viel Ab­stand muss ich beim Gril­len zum Haus, zu den Nach­barn und zu brenn­ba­ren Ma­te­ria­li­en ein­hal­ten?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im eigenen Garten verbietet. Lediglich für illegales Grillen im Wald abseits der ausgewiesenen Plätze besteht ein grundsätzliches Verbot. Es gilt jedoch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Demnach ist derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, für deren Beherrschung, Sicherung und unter Umständen auch für die Beseitigung verantwortlich.
Das bedeutet, dass der Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks dafür sorgen muss, dass niemand zu Schaden kommt. Die Aktion Das sichere Haus (DSH) empfiehlt daher, folgende Dinge zu beachten, um Unfällen vorzubeugen:

 

  • Balkon und Terrasse: Laut Angaben des Deutschen Mieterbunds ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verboten. Vorrangig gilt das, was im Mietvertrag festgehalten wurde. Trotz allem ist Vorsicht geboten, denn viele Balkon- und Terrassenböden sind aus Holz. Denken Sie daher an eine feuerfeste Unterlage für den Grill und halten Sie möglichst großen Abstand zur Hauswand sowie zu leicht entflammbaren Gegenständen ein.
  • Tischgrill und Einweggrill: Bei der Nutzung eines kleinen Grills (Abmessungen bis ca. 40 cm x 40 cm) auf Balkonen und Terrassen empfiehlt die Freiwillige Feuerwehr Melle einen Abstand von mindestens drei Metern zu Gebäuden mit Außenwänden aus nichtbrennbaren Baustoffen sowie von mindestens fünf Metern zu Zelten und Holzhäusern beziehungsweise zu Gebäuden, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen bestehen, einzuhalten.
  • Bei größeren Grillgeräten, Heizpilzen und vergleichbare Feuerstätten sollte auch der Sicherheitsabstand zu Gebäuden erhöht werden. Zu Gebäuden mit Außenwänden aus nichtbrennbaren Baustoffen sind Abstände von nicht weniger als fünf Meter zu Gebäuden einzuhalten. Zu Holzhäusern, Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen sollte der Grill in mindestens zehn Metern Entfernung stehen.
  • Rauchmelder: Achten Sie darauf, dass Rauch und Dämpfe des Grillgeräts nicht in Ihre eigene Wohnung oder die der Nachbarn ziehen können. Die Brandmeldeanlagen könnten ausgelöst werden.
  • Pavillon, Zelt, Markise oder Sonnenschirm: Stellen Sie den Grill niemals darunter auf, denn Textilien können durch Funkenflug leicht in Brand geraten.
  • Sträucher, Hecken und Bäume: Trockene Zweige und Blätter, die sich häufig im Inneren der Pflanzen befinden, können in Brand geraten. Halten Sie deswegen ausreichend Abstand. Wichtig ist, dass sich seitlich und oberhalb der Grillanlage keine Zweige von benachbarten Bäumen oder Hecken befinden.
  • Abstand zur Grundstücksgrenze: Rechtlich betrachtet gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand eines Grills zur Grundstücksgrenze. Abstände von nicht weniger als drei Metern sind jedoch aus Gründen des Brandschutzes und der Rücksichtnahme auf die Nachbarn empfehlenswert. Der Bußgeldkatalog 2021 rät, den Grill so weit wie möglich von angrenzenden Nachbargrundstücken entfernt aufzustellen.
  • Grillen im öffentlichen Raum: Werden beim Grillen in Parks oder auf öffentlichen Wiesen Einweggrills verwendet, führt die Hitze fast immer zu einer punktuellen Zerstörung der Grasnarbe. Ist das Grillen in der Verordnung des Parks nicht untersagt, muss allerdings ein Mindestabstand zum Boden eingehalten werden, damit der Untergrund keinen Schaden nimmt.

Was ge­hört zu ei­ner si­che­ren Grill­aus­stat­tung?

  • Sichere Kleidung: Fettspritzer sind schmerzhaft und können zu Verbrennungen führen. Tragen Sie beim Grillen deshalb eine Grillschürze und Grillhandschuhe. Nutzen Sie langstieliges Grillbesteck.
  • Grillschalen: Grillschalen verhindern herabfließende Flüssigkeit. Edelstahl- oder emaillierte Grillschalen sind dabei umweltfreundlicher und gesünder als Einweg-Aluminiumschalen.
Bild: Gruppe von Freunden grillt im Garten Bild: Gruppe von Freunden grillt im Garten

Foto: Photographee.eu / shutterstock.com

Nicht nur le­cker- Wie kann ich ge­sund gril­len?

  • Fettarmes Grillgut: Fleisch gehört für die meisten Menschen zum Grillen einfach dazu. Verwenden Sie möglichst nur fettarmes Grillgut und legen Sie es abgetupft auf den Grill. Tupfen Sie auch ölhaltige Marinaden vor dem Grillen vom Grillgut ab.
  • Geräuchert und gepökelt: Bei hoher Hitze entstehen aus dem enthaltenen Nitritpökelsalz krebserregende Nitrosamine. Verzichten Sie daher darauf, geräuchertes oder gepökeltes Fleisch zu grillen.
  • Garpunkt: Das Grillgut sollte durchgegart, aber nicht verkohlt und schwarz sein. Fett, das in die Glut tropft, verbrennt. Dabei entstehen krebserregende Stoffe, die sich über den Rauch am Fleisch festsetzen. Es gilt: Je schwärzer, desto ungesünder.

Was ist zu tun, wenn ein Un­fall pas­siert?

Ob Brände oder Verbrennungen, grillen ist nicht ungefährlich. Nicht immer können kleinere oder größere Unfälle vermieden werden. Gehen Sie deshalb wie folgt vor, wenn ein Grillunfall passiert ist:

  • Ruhe bewahren: Auch, wenn es schwerfällt, versuchen Sie Ruhe zu bewahren.
  • Brand löschen: Versuchen Sie, Flammen auf der Kleidung mit einer Decke zu ersticken. Vorsicht: Einige Synthetik-Fasern sind leicht entflammbar oder schmelzen bei Hitze!
  • Verbrennungen: Sollte es zu einer Verbrennung gekommen sein, kühlen Sie diese Stelle für kurze Zeit mit lauwarmem Wasser und decken Sie die verbrannte Körperstelle mit einem sauberen Tuch ab. Reißen Sie mit der Haut verklebte Kleidung nicht ab.
  • Verbrennungen bei Kindern: Informationen zu Verbrennungen bei Kindern finden Sie hier. Hilfe bei brandverletzten Kindern bietet zudem https://www.paulinchen.de/.
  • Brandblasen: Um Infektionen zu vermeiden, müssen Brandblasen geschlossen bleiben.
  • Notarzt: Rufen Sie den Notarzt (Notrufnummer 112).

Foto:  Ivanko80 / shutterstock.com

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