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Gathmann Michaelis und Freunde | Chemikalien

Chemikalien

Reinigungsmittel können im Haushalt mit Babys und Kindern zu schlimmen Unfällen führen. Der neugierige Nachwuchs könnte die Mittel herunterschlucken. Das kann zu Erstickungen und Verätzungen führen. Die folgende Auflistung zeigt, welche Mittel und Substanzen Eltern daher lieber mit viel Vorsicht nutzen und unzugänglich für den Nachwuchs verstauen sollten:

Foto: Pixel-Shot / shutterstock.com

Welche Mittel sollten für Baby und Kind unzugänglich aufbewahrt werden?

  • Schädlingsbekämpfungsmittel: Überlegen Sie, ob Sie Schädlingsbekämpfungsmittel wie Mäuse- oder Rattenköder im Haushalt oder im Garten verwenden. Da die Mittel für neugierige Kinder sehr gefährlich sind, sollten Sie Nutzen und Risiko gründlich abwägen.
  • Haushaltschemikalien: Viele Reinigungsmittel und -produkte, wie zum Beispiel Abflussreiniger, haben eine haut- und schleimhautverätzende Wirkung. Sie sind daher für Kinder, die sie probieren, besonders gefährlich.
  • Batterien: Verschluckte Batterien können Verätzungen in der Speiseröhre herbeiführen.
  • Farben, Lacke & Co.: Farben, Lacke, Verdünner, Pinselreiniger, Fleckenwasser, Nagellackentferner und ähnliche Produkte enthalten Lösungsmittel.

Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?

  • Nur Originalbehälter verwenden: Belassen Sie die Produkte immer in ihrem Originalbehältnis. 
  • Kindersichere Verschlüsse: Achten Sie darauf, dass die Produkte über kindersichere Verschlüsse verfügen.

Erste Hilfe: Was soll ich tun, wenn mein Kind sich vergiftet hat?

Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn sich Ihr Kind durch Chemikalien vergiftet hat:

  • Notruf anrufen (112): Rufen Sie bei schweren Symptomen wie Atemnot, Husten, Erbrechen oder Apathie sofort den Notruf unter der Telefonnummer 112. Halten Sie für Rückfragen die Originalverpackung beziehungsweise das Etikett zur Hand.
  • Hilfe vom Giftinformationszentrum einholen: Giftinformationszentren (GIZ) bieten im Notfall telefonische Hilfestellung. Kontaktdaten der Zentren erhalten Sie hier. Speichern Sie die GIZ-Telefonnummer ins Handy und Festnetztelefon, dann haben Sie sie im Notfall schnell zur Hand.
  • Ruhe bewahren: Auch, wenn es schwerfällt: Bewahren Sie Ruhe, um bei Ihrem Kind keine Panik aufzulösen und ihm bestmöglich zu helfen.
  • Stabile Seitenlage: Bringen Sie Ihr Kind bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage und halten Sie die Atemwege frei.
  • Erbrechen nicht herbeiführen: Führen Sie ein Erbrechen Ihres Kindes nicht aktiv herbei. Erbrechen kann der Speiseröhre schaden, wenn zum Beispiel Reinigungsmittel oder Säuren aufgenommen wurden. Helfen Sie Ihrem Kind nur dann, wenn es erbrechen muss. Es gibt nur wenige Vergiftungsfälle, bei denen eine Magenentleerung durch Erbrechen das richtige Mittel ist. Ob dies auf Ihren Fall zutrifft, erfahren Sie beim  Giftinformationszentrum (GIZ).

Fot0 (Titelbild): Stella Photography/shutterstock.com

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