Private Arbeitgeber sind jetzt auch dazu verpflichtet, ihrer Haushaltshilfe als Mindestausstattung eine medizinische Maske zu stellen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Masken muss der Arbeitgeber bezahlen. Darauf weist die Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg, hin.
Um den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und um persönliche Kontakte zu reduzieren, könnte der private Arbeitgeber für die Zeit, in der Hilfe bei ihm arbeitet, die Räumlichkeiten verlassen, wenn ihm das möglich ist.
Lüften ist immer eine sinnvolle Schutzmaßnahme - am besten schon, bevor die Hilfe in den Haushalt kommt. Ist Dauerlüften nicht möglich, sollte alle 20 Minuten für fünf bis zehn Minuten gelüftet. Zudem sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
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