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Gathmann Michaelis und Freunde | Detail

Gebrauchte Autokindersitze: Nur aus vertrauenswürdigen Händen

| Sichere Produkte

Stark abgenutzte oder beschädigte Babyschalen und Kindersitze sind nicht mehr sicher. Was beim Kauf von Secondhand-Autokindersitzen zu beachten ist.

Wenn Kinder im Auto mitfahren, sorgen altersgerechte Sitzsysteme für ihren Schutz. Doch die Jüngsten wachsen schnell, und neue, qualitativ hochwertige Kindersitze haben ihren Preis. Viele Eltern oder auch Großeltern kaufen daher gebrauchte Modelle, um Geld zu sparen. Doch sind Autokindersitze aus zweiter Hand auch sicher? 

Schäden oder Verschleiß oft unsichtbar

Bei gebrauchten Babyschalen oder Pkw-Kindersitzen ist Vorsicht geboten. Denn nicht immer ist von außen erkennbar, wie stark das Material beansprucht wurde oder ob der Kunststoff gebrochen ist. Der Sitzbezug sollte deshalb abnehmbar sein, um das Material hinter dem Stoff inspizieren zu können.

Bei Verschleiß, Beschädigung oder nach einem Unfall ist der Schutz des Kindes nicht mehr zuverlässig gewährleistet.

Wie alt darf ein Kindersitz sein?

Auch bei unfallfreien Fahrten sowie beim Ein- und Ausbau wirken starke Kräfte auf die Autositze ein. Durch Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit kann der Kunststoff mit der Zeit rissig und porös werden. Deshalb sollten Kindersitze – unabhängig von ihrer gesetzlichen Zulassung – nicht zu alt sein. Viele Hersteller geben auf dem Prüfsiegel oder in der Bedienungsanleitung eine maximale Nutzungsdauer an. 

Vorgeschichte nachvollziehbar?

Beim Kauf im Internet oder auf dem Flohmarkt sind versteckte Schäden oder das Alter eines gebrauchten Autokindersitzes nicht zuverlässig erkennbar. Zudem muss man bezüglich des Alters und der Vorgeschichte des Sitzes den Angaben fremder Personen vertrauen. Sicherer ist es, gebrauchte Modelle nur im Freundes- und Verwandtenkreis oder aus vertrauenswürdigen Händen zu erwerben. 

Wichtig: Kindersitz-Prüfzeichen

Grundsätzlich müssen alle Autokindersitze den gesetzlichen Vorgaben und gültigen Normen entsprechen. Auch ältere und gebrauchte Kindersitze müssen das typische, orangefarbene Siegel der Europäischen Kindersitz-Prüfnorm tragen. Zugelassen sind nur Sitze, die eine der folgenden drei Normen aufweisen: 

  • i-Size/UN Reg. 129
  • UN ECE Reg. 44/04
  • UN ECE Reg. 44/03

Obwohl seit 2023 im Fachhandel nur noch Kindersitze nach der neueren Norm UN Reg. 129 verkauft werden dürfen, sind gebrauchte Modelle nach UN ECE Reg. 44/04 und 44/03 weiterhin zugelassen. 

Foto: Artem Varnitsin / stock.adobe.com

Checkliste: Kindersitze gebraucht kaufen – worauf ist zu achten?

  • Sitzschale hat keine Bruchstellen, Risse oder Verformungen (Bezug abnehmen, von Hand prüfen)
  • Bezug: Stoff ist gut gepflegt, unbeschädigt und nicht verblichen
  • Gurtsystem: Die Gurte und Verschlüsse sind intakt, leicht verstellbar und nach dem Fixieren nicht veränderbar, die Gurtpolster sind vollständig
  • Prüfsiegel: Zulassung nach gültiger EN Norm liegt vor
  • Befestigung: je nach Fahrzeug ein Sitzmodell mit oder ohne Isofix wählen (ggf. zur Probe einbauen)
  • Bei Drehvorrichtung am Sitz: Drehen und Einrasten ist problemlos möglich
  • Bedienungsanleitung und ggf. Zubehör sind vorhanden
  • Größe, Sitzposition und Verschlusssystem passen zu den Bedürfnissen des Kindes

Nicht am falschen Ende sparen

Verbraucherorganisationen informieren in Testberichten über die Qualität neuer Kindersitze, die auch beim Gebrauchtkauf als Orientierung dienen können. Im Zweifelsfall sollten Eltern oder Verwandte sich lieber für ein garantiert sicheres neues Modell entscheiden. Günstige Babyschalen und Kindersitze mit guten Testergebnissen gibt es regelmäßig bei Discountern oder bei Rabattaktionen der Hersteller.

- Cgr

Foto (Titelbild): LightField Studios / shutterstock.com

 

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