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Gathmann Michaelis und Freunde | Detail

Die wichtigsten Tipps für Sicherheit an Silvester

| Kinder

Wer an Silvester böllert und Raketen steigen lässt, kann mit diesen Tipps Unfälle vermeiden.

Mit vielen „Ahs“ und „Ohs“ beschauen wir in der Silvesternacht die zischenden, bunten Feuerwerksraketen. Doch Schönheit und Freude haben auch eine Schattenseite: Jedes Jahr verletzen sich beim Hantieren mit Böllern und Zünden der Knaller unzählige Menschen. Illegales, fehlgezündetes oder in der Hand explodiertes Feuerwerk kann zu schweren Verbrennungen führen. Weitere Risiken an Silvester sind Augenverletzungen, Hörschäden oder im schlimmsten Falle abgetrennte Gliedmaße. Gerade Kinder, vor allem Jungen zwischen 8 und 15 Jahren, gehen in dieser Nacht ein hohes Verletzungsrisiko ein. Mit unseren Tipps können Sie und Ihre Lieben Silvester sicher feiern und unfallfrei ins neue Jahr kommen.


Feu­er­werk vom letz­ten Jahr: Darf ich al­te Böl­ler ab­feu­ern?

Für Silvesterknaller gibt es in der Regel keine Mindesthaltbarkeit oder ein Verfallsdatum. Liegen keine offensichtlichen Beschädigungen vor, dürfen laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auch Feuerwerkskörper aus dem vergangenen Jahr noch benutzt werden. Feuerwerk, das zu feucht oder zu trocken aufbewahrt wurde, kann allerdings seine volle Funktionsfähigkeit verlieren und zum Risiko werden. Halten Sie sich daher an die Verwendungshinweise und Sicherheitsmaßnahmen auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanleitung, um keinen Unfall zu riskieren.

Warum sind il­le­ga­le Böl­ler so ge­fähr­lich?

Immer wieder gelangen illegal eingeführte Feuerwerkskörper aus Nachbarländern wie Polen und Tschechien über die Grenze. Sie sind laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) häufig nicht nur mit Schwarzpulver, sondern mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Selbst bei korrekter Anwendung kann die Explosion eines solchen Knallkörpers zu schweren Verletzungen führen. Deshalb darf nur legales und geprüftes Feuerwerk verwenden werden.

Kleines Mädchen hält eine gezündete Wunderkerze Kleines Mädchen hält eine gezündete Wunderkerze
Foto: vishnena / stock.adobe.com

Wie er­ken­ne ich ge­prüf­tes Feu­er­werk?

Geprüfte Feuerwerkskörper sind mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer gezeichnet, die die Kennnummer der Prüfstelle enthält, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat. In Deutschland wird Feuerwerk von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft. Sie hat die Kennnummer 0589. Achten Sie beim Kauf auch darauf, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.

Feu­er­werks-Ka­te­go­ri­en: Wer darf wel­ches Feu­er­werk kau­fen?

F1 (ab 12 Jahre): Kleinstfeuerwerk, dazu zählen Tischfeuerwerk wie Partybomben, pyrotechnische Scherzartikel (z.B.: Knallbonbons), sowie „Jugendfeuerwerk“ wie Knallerbsen, kleine Handfontänen mit Gold- und Silberregen, kleine Bodenwirbel, Plastikbälle mit Knistersternen, Wunderkerzen bis zu 30 cm Länge, kleine Vulkane

F2 (ab 18 Jahre): Kleinfeuerwerk, darf nur im Freien verwendet werden, dazu zählen Raketen, Batteriefeuerwerk, Böller, Fontänen, Knallfrösche und -ketten, Römische Lichter, Sonnen, Vulkane. Der Verkauf ist nur an den letzten drei Werktagen eines Jahres erlaubt. Außerhalb von Silvester/Neujahr benötigen Privatpersonen eine Genehmigung für ein solches Feuerwerk.

F3: Mittel- und Großfeuerwerk, nur für Profis, nicht frei verkäuflich.

F4: Mittel- und Großfeuerwerk, nur für Profis, nicht frei verkäuflich.

Was ist im Um­gang mit Sil­ves­ter­k­nal­lern zu be­ach­ten?

Das Zünden von Silvesterknallern und Böllern kann schnell lebensgefährlich enden. Mit diesen Tipps der Aktion Das sichere Haus (DSH) können Sie das Unfallrisiko senken:

  • Keine Feuerwerkskörper selbst basteln: Die Gefahren, die von selbst gebastelten oder manipulierten Feuerwerkskörpern ausgehen, sind immens. Zündschnüre dürfen nicht gekürzt werden.
  • Bedienungsanleitung beachten: Lesen Sie vor der Verwendung die Gebrauchsanweisung und beachten Sie die Sicherheitshinweise.
  • Verantwortungsbewusst handeln: Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude. Gezündete Knaller dürfen nicht aus dem Fenster oder vom Balkon geworfen werden.
  • Nicht in der Hand zünden: Explodiert ein Böller in der Hand, können Verbrennungen und schwere Verletzungen die Folge sein. Legen Sie den Knaller vor dem Anzünden auf den Boden.
  • Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden: Blindgänger können plötzlich in Ihrer Hand zünden. Lassen Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper für einige Minuten liegen und werfen Sie sie dann in einen mit Wasser gefüllten Eimer.
  • Abstand einhalten: Positionieren Sie Raketen immer mit ausreichend Abstand zu allen Umstehenden. Die BAM empfiehlt einen Sicherheitsabstand von acht Metern.
  • Auf Alkohol verzichten: Ein Alkoholrausch führt oft zu Leichtsinn. Zünden Sie Knaller ausschließlich nüchtern.
  • Nicht brennbare Kleidung tragen: Im Freien sollten Sie im Umgang mit Feuerwerkskörpern schwer entflammbare Kleidung aus Baumwolle tragen.
  • Nur im Freien zünden: Feuerwerk darf nur in geschlossenen Räumen gezündet werden, wenn es ausdrücklich für diesen Zweck vorgesehen ist, z.B. Tischfeuerwerk.
  • Fenster und Türen geschlossen halten: So kann verhindert werden, dass Knaller in die Wohnung gelangen und dort einen Brand auslösen. Aus demselben Grund sollten Dachluken, Balkon- und Terrassentüren verschlossen bleiben.

Wie kön­nen Kin­der an Sil­ves­ter si­cher böl­lern und knal­len?

  • Erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren von Feuerwerkskörpern.
  • Führen Sie Kinder schrittweise an Feuerwerk und Silvesterknaller heran: Mit Kindern unter sechs Jahren bleiben Eltern besser drinnen und beobachten das Spektakel vom geschlossenen Fenster aus. Mit Grundschulkindern können Sie ein Tischfeuerwerk auf feuerfester Unterlage aufbauen und es die Kinder unter Aufsicht anzünden lassen.
  • Kinder heben oft Blindgänger und nicht vollständig Gezündetes auf. Löschen Sie Knallkörper, die nicht explodiert sind, in einem Eimer voller Wasser.
  • Kinder sollten im Freien schwer entflammbare Kleidung aus Baumwolle tragen, also kein Synthetik-Gemisch und auch keine Kapuzenjacken oder -pullis, in denen sich Feuerwerkskörper verfangen können.
  • Böller und Knaller dürfen niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, getragen werden. Sie können durch Reibung entzünden und schwere Verletzungen im Genitalbereich verursachen.
  • Die Lautstärke eines explodierenden Feuerwerkskörpers kann ein Knalltrauma auslösen, das schlimmstenfalls zu Hörschäden, Tinnitus oder Schwerhörigkeit führt. Schützen Sie Kinderohren und achten Sie darauf, dass Kinder ausreichend Abstand zu Knallern und zündenden Raketen einhalten. Greifen Sie zu Ohrstöpseln oder Ohrschützern, wenn es besonders laut zugeht.

Wie leis­te ich Ers­te Hil­fe, wenn doch et­was pas­siert?

  • Notruf wählen (112): Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.
  • Eingebrannte Kleidung am Körper lassen: Belassen Sie eingebrannte Kleidungsstücke am Körper. Beim Entfernen von eingebrannten Materialien könnten Haut und Gewebe mitgerissen werden.
  • Keine Hausmittel verwenden: Keinesfalls sollten sogenannte Hausmittel wie Milch, Öl, Mehl, Salben und Puder auf eine Verbrennung aufgetragen werden.
  • Kühlen mit lauwarmem Wasser: Kühlen Sie verbrannte Körperteile mit lauwarmem Wasser von etwa 20 Grad Celsius.
  • Brandblasen nicht öffnen: Brandblasen müssen aufgrund der Infektionsgefahr verschlossen bleiben.
  • Blutungen abbinden: In der Regel blutet eine Wunde, die durch einen Feuerwerkskörper zugefügt wurde, nicht stark, denn die Gefäße verkleben. Im Falle einer starken Blutung muss die betreffende Stelle abgebunden werden.
  • Abgetrennte Gliedmaßen: Hat jemand durch die Explosion eines Feuerwerkskörpers einen Finger oder einen Teil eines Fingers verloren, sollten Umstehende helfen, ihn zu finden. Wickeln Sie das Gliedmaß in ein Tuch und geben Sie es den Rettungskräften mit. So steigt die Chance, dass die Chirurgen das Körperteil wiederherstellen können.

Wo fin­de ich wei­te­re In­for­ma­tio­nen?

Hier erläutert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Angaben auf den Etiketten von Feuerwerksartikeln.

Titelbild: Me studio / stock.adobe.com

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