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Gathmann Michaelis und Freunde | Fahrrad

Fahr­rad

Ab wann ein Kind Radfahren kann, hängt in erster Linie von seinem Entwicklungsstand und seiner Körpergröße ab.

Wie kann ich mei­nem Kind das Rad­fah­ren bei­brin­gen?

Unterstützen Sie Ihr Kind bei ersten Fahrversuchen, indem Sie an seiner Seite mitlaufen und so einen Sturz vermeiden. Wählen Sie für die ersten Fahrversuche eine sichere und ausreichend lange Strecke, auf der Sie gemeinsam mit Ihrem Nachwuchs üben können. Stützräder sind keine Empfehlung. Stützräder verzögern die Schulung des Gleichgewichtssinns und können zum Beispiel in Gullydeckeln hängenbleiben.

Was soll ich tun, wenn mein Kind gro­ße Schwie­rig­kei­ten mit dem Rad­fah­ren hat?

Überstürzen oder erzwingen Sie nichts: Zeigt Ihr Kind große Schwierigkeiten beim Radfahren, ist es vielleicht noch zu früh. Meist ist es vorteilhaft, wenn Kinder erste Erfahrungen mit dem Laufrad sammeln konnten. Lassen Sie Ihr Kind daher zunächst auf dem Laufrad üben. Wenn Ihr Kind schon Laufrad-Erfahrung hat, lassen Sie es noch eine Weile damit fahren. Geben Sie Ihrem Nachwuchs einfach noch ein wenig Zeit – sicherlich klappt es dann bald mit dem Radfahren.

Mutter übt mit ihrem Kind das Fahrradfahren Mutter übt mit ihrem Kind das Fahrradfahren

Foto: Parilov / shutterstock.com

Wel­che ge­setz­li­chen Vor­ga­ben gel­ten, wenn Kin­der mit dem Fahr­rad un­ter­wegs sind?

Kinder sind als Radfahrer grundsätzlich Verkehrsteilnehmer und unterliegen damit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut StVO müssen Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg fahren. Bis unter zehn Jahren dürfen sie wahlweise den Gehweg oder den Radweg nutzen. Danach müssen Kinder auf dem Radweg fahren. Bei Kindern unter acht Jahren darf eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, mit den eigenen Fahrrad auf dem Gehweg mitfahren.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt zudem vor, dass das Fahrrad verkehrstauglich ist. Detaillierte Informationen zur Verkehrstauglichkeit von Fahrrädern erhalten Sie unter der untenstehenden Frage „Wie muss ein verkehrstaugliches Fahrrad ausgestattet sein?“

Wor­auf soll­te beim Kauf des Fahr­rads ge­ach­tet wer­den?

Folgende Tipps der Aktion Das sichere Haus (DSH) geben Hilfestellung beim Kauf eines Fahrrads:

  • Probefahrt: Lassen Sie das Kind vor dem Kauf eine Probefahrt machen.
  • Füße auf dem Boden:  Die Fußsohlen des Kindes sollten den Boden vollständig berühren, wenn es auf dem Sattel sitzt.
  • Gewicht: Das Rad sollte ein möglichst geringes Eigengewicht haben. Das Rad ist dann wendiger und kann von dem Kind auch einmal selbst über ein Hindernis getragen werden, zum Beispiel eine Treppe.
  • Höhenverstellbare Sattel und Lenker: Achten Sie darauf, dass sich Sattel und Lenker problemlos verstellen lassen.
  • Kettenschutz: Die Kette sollte durch einen Fahrradkettenschutz gesichert sein.
  • Polster als Schutz: Ein Lenkerpolster schützt das Gesicht vor schweren Verletzungen. Lenkergriffe mit Prallschutz dämpfen Stürze und schützen die Hände.
  • Rutschfeste Pedale: Die Pedale sollten rutschfest und ausreichend breit sein, sodass die Füße des Kindes festen Halt haben.
  • Leicht zu betätigende Bremse: Die Handbremse sollte sich leicht betätigen lassen.
  • Tiefe Reifenprofile: Die Reifen sollten tiefe Profile aufweisen.
  • Tiefer Einstieg: Ein tiefer Einstieg erleichtert Kindern das selbstständige Auf- und Absteigen
  • Verkehrstauglichkeit: Beachten Sie beim Rad-Kauf außerdem die folgenden Tipps zur Verkehrstauglichkeit.

Un­ser Au­di­o­bei­trag zu die­sem The­ma

Wie muss ein ver­kehr­s­taug­li­ches Fahr­rad aus­ge­stat­tet sein?

Damit Ihr Kind sicher im Straßenverkehr unterwegs sein kann, sollte das Fahrrad vor der Nutzung auf seine Verkehrstauglichkeit geprüft werden. Über diese Ausstattung sollte das Rad verfügen:

  • Bremsen: Das Fahrrad sollte über zwei einwandfrei funktionierende, voneinander unabhängige Bremsen, die Handbremse und die Rücktrittbremse, zu betätigen sein.
  • Vorderlicht und Rücklicht: Das Rad muss über ein funktionstüchtiges Vorderlicht sowie ein einwandfreies, rotes Rücklicht verfügen. Beide können mit Dynamo oder Batterie betrieben sein.
  • Reflektoren an Vorder- und Rückseite: Zusätzlich zu den Fahrradlichtern gehört auf die Vorderseite des Fahrrads ein weißer und auf die Rückseite ein roter Reflektor. Die Reflektoren dürfen in die Lampen integriert sein.
  • Reflektoren an den Rädern: Je zwei orangefarbene Reflektoren, auch Katzenaugen genannt, gehören an die Speichen der Räder. Als Alternative sind reflektierende Streifen an den Rädern erlaubt.
  • Reflektoren an den Pedalen: Auch an den Pedalen sind je zwei Reflektoren vorgeschrieben. Zusätzlich müssen Pedale rutschfest sein.
  • Klingel: Auch eine funktionstüchtige, deutlich hörbare Klingel gehört zur Ausstattung eines verkehrstauglichen Fahrrads.
  • Rutschfeste Pedale: Die Pedale sollten rutschfest und ausreichend breit sein, sodass die Füße festen Halt habe.

Wie kann ich mein Kind vor Un­fäl­len mit dem Fahr­rad schüt­zen?

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es leider nicht. Doch die Gefahren für Ihr Kind lassen sich durchaus mindern. Ziehen Sie Ihrem Nachwuchs auffällige, helle Kleidung in Leuchtfarben an. Reflektoren sorgen für zusätzliche Sichtbarkeit. Es gibt verschiedene Formen: So können Teile der Kleidung reflektieren, oder Reflektoren sind als Aufkleber, Leuchtstreifen und Blinklichter an der Kleidung befestigt. Bei Regenwetter oder Dämmerung ist ein leuchtender Poncho in Neonfarbe empfehlenswert. So werden Autofahrer, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf das Kind aufmerksam. Lassen Sie Ihr Kind zudem einen Helm tragen, wenn es auf der Straße unterwegs ist. Beherzigen Sie darüber hinaus unsere obenstehenden Tipps zur Verkehrstauglichkeit und sicheren Ausstattung von Fahrrädern. Weitere Informationen über die Verkehrssicherheit von Fahrrädern erhalten Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Foto: Romrodphoto / shutterstock.com

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